Hinweise nach Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), Altölverordnung und ElektroG
Hinweis zur Entsorgung von Batterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Du bist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Du kannst Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Das Versenden der Altbatterien per Post ist aufgrund der Gefahrengutverordnung NICHT zulässig. Altbatterien kannst du direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Heavy - Tuned GmbH
Seilschlagstraße 6
31311 Uetze
Deutschland
Fax: 05147-9749437
E-Mail: [email protected]
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Starterbatterien
Fahrzeugbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Du bist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Du kannst Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 19 BattDG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgibt oder ein unterschriebener / gestempelter Entsorgungsnachweis, (nicht älter als zwei Wochen) vorgelegt wird. Die Heavy - Tuned GmbH gibt die Preise aller Batterien inkl. Pfand an. Es wird keine Pfandmarke ausgegeben! Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an die Heavy - Tuned GmbH, welche wir als Neubatterie bei uns im Produktsortiment haben, sind wir laut Gesetz verpflichtet diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zu erstatten. Der Ort der Batterierückgabe lautet: Heavy - Tuned GmbH, Seilschlagstr. 6 in 31311 Uetze / Hänigsen. Das Versenden der Altbatterien per Post ist aufgrund der Gefahrengutverordnung NICHT zulässig. Gerne kannst du deine Altbatterie an vielen Wertstoffhöfen kostenfrei abgegeben. Bei Vorlage eines Entsorgungsnachweises (elektronisch oder schriftlich und nicht älter als zwei Wochen) erstatten wir das Pfand ebenfalls.
Hinweis zur Entsorgung von Altöl
Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: – Vebrennungsmotorenöle – Getriebeöle – Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Du kannst das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welcher der bei uns gekauften Menge entspricht.
Rückgabeort ist unser Verkaufsort:
Heavy - Tuned GmbH
Seilschlagstr. 6
31311 Uetze - Hänigsen
Du kannst die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben. Alternativ kannst du uns das gebrauchte Öl – bei Übernahme der Versandkosten – auch zusenden.
Bitte beachte, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
Falls du ein gewerblicher Endverbraucher bist, weisen wir darauf hin, dass wir uns dir gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.
Hinweis zur Entsorgung von Elektrogeräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie deiner eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Alt-gerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
2. Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
3. Hinweise zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.